Pflegebedürftig ist eine Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
Pflegegrade sind Einstufungen, die die individuellen Beeinträchtigungen wiedergeben, unabhängig davon, ob diese körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Grundlegend ist dabei das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip (seit 01.01.2017). Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Tatsache gerecht, dass die ungleiche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen und geistig bzw. psychisch bedingten Beeinträchtigungen aufgehoben und neu definiert wird. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, der „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird dabei begutachtet, welche täglichen individuellen Beinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.

Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf.

Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen. Viele Menschen bekommen deshalb auch Leistungen, die zuvor nichts in die Versicherung eingezahlt hatten.
Wo muss ich die Leistungen beantragen? Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Ambulanter Pflegedienst elite unterstützt hierbei seine Pflegekunden.
Der Pflegeort ist bei dieser Fragestellung entscheidend- wird der Pflegebedürftige zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt oder in einem Heim? Der Pflegebedürftige bekommt in beiden Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bar ausgezahlt. Die Leistungen eines Pflegedienstes oder des Heims werden direkt bezahlt. Der Pflegebedürftige bekommt „Sachleistungen“, die abhängig von den Pflegegraden sind.
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes? Die Pflegeversicherung zahlt ausschließlich die Sachleistungen für die entsprechende Leistungenserbringung bis dem Höchstbetrag des Pflegegrades. Falls der Pflegebedürftige weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst übernehmen.
Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
„Demenz“ ist der Oberbegriff für eine ganze Gruppe von Krankheiten. Das gemeinsame Merkmal dieser Krankheiten ist der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Sie äußert sich in Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, später ist zunehmend auch das Langzeitgedächtnis betroffen. Die Menschen verlieren im Laufe ihres Lebens die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den meisten Fällen ist diese Entwicklung unumkehrbar.

Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste irreversible Demenzform. Sie ist eine degenerative Krankheit des Gehirns. In deren Verlauf werden die Nervenzellen des Gehirns zerstört. Von den ersten Symptomen bis zum Tod dauert die Krankheit durchschnittlich sieben Jahre. Ein nahezu unmerklicher Beginn ist charakteristisch für diese Krankheit.

Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem? Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.

Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.

Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln- einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten- Einmalhandschuhen und Betteinlagen.

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen und was zahlt die Kasse?

Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist.
Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.

Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln.
Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.

Kann ich auch eine Pflegeschulung bekommen?

Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.

Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.

Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist. Die Kasse zahlt bis zu 125,00 Euro pro Monat/ 1.500,00 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen und kann bis einschlielich Juni des Folgejahres genutzt werden. Dann verfällt der Anspruch aus dem Vorjahr und es bleibt der zur Verfügung stehende Betrag i.H.v. 1.500,00 Euro aus dem aktuellen Jahr.

Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung? Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln. Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt. Kann ich auch eine Pflegeschulung bekommen? Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen. Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert? Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.
Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.
Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.