Pflegegrade
Wir bieten unseren Pflegekunden ein breites Leistungsspektrum. Von der pflegerischen, medizinischen, hauswirtschaftlichen Versorgung bis hin zur Betreuung und Beratung, bringen wir uns gänzlich im Interesse unserer Pflegekunden ein.
Die einzelnen Leistungen werden der individuellen Beeinträchtigung jedes Pflegekunden angepasst. Bei Leistungen der Pflege orientieren wir uns an dem zugewiesenen Pflegegrad, aus dem sich dann der Umfang, der Inhalt sowie die Art und Weise der Pflege ergibt.
Umfangreiche Beratung, Information und gegebenenfalls Anleitung der Angehörigen sind für uns maßgebliche Kriterien in einer verlässlichen und vertrauensvollen Versorgung.
Pflegegrade | Leistungen der Pflegeversicherung | |
Pflegegrad I: | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 0,00 EUR Pflegegeld: 0,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad II: | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 689,00 EUR Pflegegeld: 316,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad III: | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 1298,00 EUR Pflegegeld: 545,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad IV | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 1612,00 EUR Pflegegeld: 728,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad V: | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Sachleistung: 1995,00 EUR Pflegegeld: 901,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Verhinderungspflege durch den Pflegedienst: | zzgl. maximal 806,00 pro Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege: 1612,00 EUR pro Jahr |