Pflegegrade ab 01.01.2022
Wir bieten unseren Kunden, die Pflegebedürftig sind, eine breite Palette an Leistungen. Von pflegerischer, medizinischer und hauswirtschaftlicher Versorgung bis hin zu Betreuung und Beratung, engagieren wir uns voll und ganz im Interesse unserer Pflegekunden.
Jeder Pflegekunde erhält individuelle Leistungen, die auf seine Beeinträchtigungen abgestimmt sind. Bei der Pflege orientieren wir uns am zugewiesenen Pflegegrad, aus dem sich Umfang, Inhalt und Art der Pflege ergeben.
Für uns sind umfassende Beratung, Information und gegebenenfalls Anleitung für die Angehörigen wesentliche Kriterien für eine verlässliche und vertrauensvolle Versorgung.
Pflegegrade | Leistungen der Pflegeversicherung | |
Pflegegrad I: | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 0,00 EUR Pflegegeld: 0,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad II: | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 724,00 EUR Pflegegeld: 316,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad III: | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 1363,00 EUR Pflegegeld: 545,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad IV | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Sachleistung: 1693,00 EUR Pflegegeld: 728,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Pflegegrad V: | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Sachleistung: 2095,00 EUR Pflegegeld: 901,00 EUR Entlastungsbetrag: 125,00 EUR |
Verhinderungspflege durch den Pflegedienst: | zzgl. maximal 806,00 pro Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege: 1774,00 EUR pro Jahr |