Pflegegrade ab 01.01.2022

 

Wir bieten unseren Kunden, die Pflegebedürftig sind, eine breite Palette an Leistungen. Von pflegerischer, medizinischer und hauswirtschaftlicher Versorgung bis hin zu Betreuung und Beratung, engagieren wir uns voll und ganz im Interesse unserer Pflegekunden.

Jeder Pflegekunde erhält individuelle Leistungen, die auf seine Beeinträchtigungen abgestimmt sind. Bei der Pflege orientieren wir uns am zugewiesenen Pflegegrad, aus dem sich Umfang, Inhalt und Art der Pflege ergeben.

Für uns sind umfassende Beratung, Information und gegebenenfalls Anleitung für die Angehörigen wesentliche Kriterien für eine verlässliche und vertrauensvolle Versorgung.

PflegegradeLeistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrad I:Geringe Beeinträchtigung der SelbständigkeitSachleistung:
0,00 EUR
Pflegegeld:
0,00 EUR
Entlastungsbetrag:
125,00 EUR
Pflegegrad II:Erhebliche Beeinträchtigung der SelbständigkeitSachleistung:
724,00 EUR
Pflegegeld:
316,00 EUR
Entlastungsbetrag:
125,00 EUR
Pflegegrad III:Schwere Beeinträchtigung der SelbständigkeitSachleistung:
1363,00 EUR
Pflegegeld:
545,00 EUR
Entlastungsbetrag:
125,00 EUR
Pflegegrad IVSchwerste Beeinträchtigung der SelbständigkeitSachleistung:
1693,00 EUR
Pflegegeld:
728,00 EUR
Entlastungsbetrag:
125,00 EUR
Pflegegrad V:Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungSachleistung:
2095,00 EUR
Pflegegeld:
901,00 EUR
Entlastungsbetrag:
125,00 EUR

Verhinderungspflege

durch den

Pflegedienst:

 zzgl. maximal 806,00 pro Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der KurzzeitpflegeVerhinderungspflege:
1774,00 EUR pro Jahr