Was bedeutet, wenn jemand "pflegebedürftig" ist?
Was bedeuten Pflegegrade und wie viele gibt es?
Wie wird der Grad der Pflegebedürftigkeit berechnet?
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wovon hängt es ab und wie erhält man den Pflegegrad?
Wie prüft der MDK?
Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf.
Wie zeitnah habe ich Anspruch auf Leistungen?
Wo muss ich die Leistungen beantragen?
Was sind Sachleistungen und wie viel übernimmt die Pflegeversicherung in welcher Pflegestufe?
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Was ist Demenz?
Was ist Alzheimer?
Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste irreversible Demenzform. Sie ist eine degenerative Krankheit des Gehirns. In deren Verlauf werden die Nervenzellen des Gehirns zerstört. Von den ersten Symptomen bis zum Tod dauert die Krankheit durchschnittlich sieben Jahre. Ein nahezu unmerklicher Beginn ist charakteristisch für diese Krankheit.
Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.
Was versteht man unter "Pflegehilfsmittel"?
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln- einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten- Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen und was zahlt die Kasse?
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist.
Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.
Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln.
Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.
Kann ich auch eine Pflegeschulung bekommen?
Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1612,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.
Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert?
Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.